ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN des ifw Jena

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenüber Unternehmern i. S. d. § 14 BGB erbrachten Lieferungen und Leistungen des Günter-Köhler-Institut für Fügetechnik und Werkstoffprüfung GmbH (nachfolgend ifw Jena genannt), soweit nicht ausdrücklich andere Vereinbarungen getroffen wurden. Spätestens mit der Bestellung der Lieferung oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende und abweichende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen unserer Kunden werden nicht anerkannt; ihnen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages, insbesondere die Änderung der nachfolgenden Bedingungen sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich vom ifw Jena bestätigt worden sind. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf Dienst- und Werkverträge sowie auf gemischte Verträge entsprechend anwendbar.

2. Angebot

Soweit keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, gelten Angebote des ifw Jena nicht als Antrag auf Abschluss eines Vertrages im Sinne des § 145 BGB und sind freibleibend und unverbindlich. Die Angaben im Angebot stellen keine Beschaffenheitsgarantie i. S. d. § 443 BGB dar. Die zu einem Angebot gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sowie sonstige Leistungsdaten sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Angebotsschriften, Kostenvoranschlägen, Kalkulationen, Abbildungen und Zeichnungen sowie anderen Unterlagen hat das ifw Jena das alleinige Eigentums- und Urheberrecht. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind als vertrauliche Unterlagen zu behandeln.

Bei Dienstleistungs-, Forschungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da unvorhergesehene Termin- und Preisänderungen eintreten können.

An die Preisangaben in ausdrücklich als verbindlich gekennzeichneten Angeboten halten wir uns 4 Wochen ab Angebotsdatum gebunden.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch unsere Lieferung oder Leistung zustande. Eine Bestellung ist für den Kunden verbindlich. Die uns im Zusammenhang mit Bestellungen zur Kenntnis gebrachten Informationen gelten nicht als vertraulich. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Mündliche Absprachen sowie E-Mails sind unwirksam, es sei denn sie werden in Schriftform bestätigt. Verbesserungen oder Änderungen der Lieferung oder Leistung durch das ifw Jena sind zulässig, soweit sie dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen sowie der Interessen der ifw GmbH zumutbar sind.

Verträge über vom ifw Jena zu erbringende Bildungsleistungen (insbesondere Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Seminare) kommen durch die Anmeldung zustande. Das ifw Jena behält sich jedoch vor, in begründeten Ausnahmefällen (z.B. keine Kostendeckung aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl) vom Vertrag zurückzutreten.

4. Stornierungen

Eine Stornierung von Verträgen ist nicht möglich, es sei denn, das ifw Jena stimmt der Stornierung ausdrücklich zu. Im Fall einer Stornierung eines Vertrages, für den bereits Leistungen durch das ifw Jena erbracht wurden, wird der bis zur Stornierung angefallene Aufwand zuzüglich eines Aufschlages für entgangenen Gewinn dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

Bei Verträgen über vom ifw Jena zu erbringende Bildungsleistungen werden, soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, bei Stornierungen bis zu einer Woche vor Beginn der zu erbringenden Leistung 50 % des vereinbarten Entgeltes durch das ifw Jena erstattet. Stornierungen des Vertrages nach Beginn und innerhalb einer Woche vor Beginn der Leistung sind nicht möglich, es sei denn, das ifw Jena stimmt der Stornierung ausdrücklich zu. In diesem Fall wird der bis zur Stornierung angefallene Aufwand zuzüglich eines Aufschlages für entgangenen Gewinn dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

5. Lieferung, Leistung und Preise

Für den Umfang und die Preise der Lieferung oder Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder soweit diese nicht erstellt wurde, das Angebot maßgebend. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, liefern oder leisten wir ab Werk unserer angegebenen Geschäftsadresse.

Zusätzliche Leistungen, die im Angebot nicht enthalten waren, werden gesondert berechnet. Dies betrifft insbesondere Messungen und Kalibrierungen im Rahmen der Auftragsabwicklung, deren Notwendigkeit zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung nicht vorhersehbar waren bzw. die auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden.

Bei größeren Aufträgen werden, entsprechend der geleisteten Arbeit bzw. angefallener Kosten, Zahlungen auf ausgestellte Zwischenrechnungen fällig.

Sämtliche Preise gelten ab Werk zuzüglich Verpackung, Versicherung und Porto/Fracht; das gleiche gilt für Teillieferungen und Eilsendungen soweit keine anderen Bedingungen gesondert vereinbart wurden. Alle Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, die unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben in der aktuell vorgeschriebenen Höhe zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

Nichtvorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren Deutschlands oder anderer Lieferländer, Wechselkursen usw. berechtigen das ifw Jena zu einer entsprechenden Preisanpassung.

Liefer- bzw. Leistungstermine und -fristen sind unverbindlich und gelten nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung als vereinbart. Die Liefer- bzw. Leistungszeit beginnt mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Sie gelten mit der fristgerechten Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Lieferung ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden kann. Das ifw Jena ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt. Bei Fristen und Terminen, die gemäß Auftragsbestätigung nicht als verbindlich bezeichnet wurden, kann uns der Kunde frühestens 2 Wochen nach deren Ablauf eine angemessene Frist zur Lieferung oder Leistung setzen. Erst nach Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten. Unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden, verlängern sich Fristen und Termine um den Zeitraum, um den der Kunde seinen Verpflichtungen uns gegenüber nicht nachgekommen ist. Im Falle einer Pflichtverletzung durch das ifw Jena  wird für Schäden nur nach Maßgabe der Ziffer 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehaftet.

Der Kunde ist verpflichtet ein für ihn hergestelltes Werk innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Ablieferung abzunehmen, es sei denn es handelt sich um ein nichtabnahmefähiges Werk. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine ausdrückliche Abnahmeverweigerung, so gilt das Werk als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde das Werk stillschweigend in Benutzung nimmt, veräußert, verarbeitet oder in sonstiger Weise darüber verfügt.

6. Versand, Gefahrenübergang

Versand und Transport erfolgen stets auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht, auch bei Teillieferungen, auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager oder bei Lieferung ab Werk unser Werk verlassen hat. Die §§ 446, 447 BGB gelten entsprechend.

Verzögert sich die Versendung der Lieferung aus Gründen, die beim Kunden liegen, geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden über. Lagerkosten nach Gefahrenübergang trägt der Kunde. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz der uns entstehenden Aufwendungen zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

7. Zahlung

Die Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in bar oder durch Überweisung auf unser Geschäftskonto zu begleichen, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Als Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf der Zahlstelle des ifw Jena. Die Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten. Die Begleichung des Rechnungsbetrages durch Wechsel und Kreditkarte wird nicht akzeptiert.

Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. Alle Forderungen werden bei Überschreiten der Zahlungsfrist oder der Zahlungseinstellung des Kunden sofort fällig. In diesen Fällen sind wir berechtigt, für die zugrundeliegenden oder künftige Lieferungen und Leistungen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und, wenn die Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen 14 Kalendertagen geleistet wird, ohne erneute Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Überschreitung der gesetzten Zahlungsfrist behält sich das ifw Jena vor, Zinsen zumindest in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Der Kunde trägt zudem die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit vom ifw Jena bestrittenen und/oder nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden sind nicht statthaft.

Sämtliche Zahlungen werden unabhängig von anderslautenden Bestimmungen des Kunden grundsätzlich auf die älteste Schuld und dort zunächst auf Zinsen und Kosten angerechnet.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Ware aus allen Lieferungen bleibt solange Eigentum des ifw Jena, bis alle Forderungen nebst Zusatzkosten und eventueller Zinsen bezahlt sind. Veräußert der Kunde die gelieferte Ware, so tritt dieser die aus der Veräußerung ihm zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten an das dies annehmende ifw Jena ab. Diese und die nachfolgenden Regelungen gelten sinngemäß für durch das ifw Jena erbrachte Leistungen an Waren des Kunden in Höhe des geschaffenen Mehrwertes.

Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde den Liefergegenstand gegen alle möglicherweise eintretenden Schäden zu versichern.

Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für das ifw Jena als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne des 1. Absatz. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht das ifw Jena das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie unentgeltlich für das ifw Jena. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Vorschrift.

Der Kunde ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes, und solange er nicht in Verzug ist, berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder mit anderen Sachen zu verbinden oder sonst einzubauen (nachstehend auch kurz Weiterveräußerung genannt). Jede anderweitige Verfügung über die Vorbehaltsware ist unzulässig. Von dritter Seite vorgenommene Pfändungen oder sonstige Zugriffe auf die Vorbehaltsware sind uns unverzüglich anzuzeigen. Alle Interventionskosten gehen zu Lasten des Kunden, soweit sie von dem Dritten (Gegner der Widerspruchsklage) nicht eingezogen werden können und die Drittwiderspruchsklage berechtigterweise erhoben worden ist. Stundet der Kunde seinem Abnehmer den Kaufpreis, so hat er sich gegenüber diesem das Eigentum an der Vorbehaltsware zu den gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben; jedoch ist der Kunde nicht verpflichtet, sich auch das Eigentum hinsichtlich der gegenüber seinem Abnehmer erst künftig entstehenden Forderungen vorzubehalten. Anderenfalls ist der Kunde zur Weiterveräußerung nicht ermächtigt.

Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits hiermit an das dies annehmende ifw Jena abgetreten. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Kunde ist zu einer Weiterveräußerung nur berechtigt und ermächtigt, wenn sichergestellt ist, dass die ihm daraus zustehenden Forderungen auf uns übergehen.

Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren zu einem Gesamtpreis veräußert, so erfolgt die Abtretung der Forderung aus der Veräußerung in Höhe des Rechnungswertes unserer jeweils veräußerten Vorbehaltsware.

Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der Kunde bereits hiermit einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Teil des Saldos einschließlich des Schlusssaldos aus dem Kontokorrent an das dies annehmende ifw Jena ab.

Der Kunde ist bis zu unserem Widerruf zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir sind zum Widerruf berechtigt, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns nicht ordnungsgemäß nachkommt oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind. Liegen die Voraussetzungen für die Ausübung des Widerrufsrecht vor, hat der Kunde auf unser Verlangen hin uns unverzüglich die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug der Forderungen erforderlichen Angaben zu machen, uns die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. Wir sind auch selbst zur Abtretungsanzeige an den Schuldner berechtigt.

Übersteigt der Wert (bei Forderungen der Nennwert, bei beweglichen Sachen der Schätzwert) der für uns bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 50 v. H., sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

Wenn wir den Eigentumsvorbehalt geltend machen, so gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären. Das Recht des Kunden, die Vorbehaltsware zu besitzen, erlischt, wenn er seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag nicht erfüllt.

Die oben genannten Regelungen für die Lieferung von Waren gelten sinngemäß auch bei der Erbringung von Leistungen.

9. Gewährleistung und Haftung

Die Gewährleistungsfrist für alle vom ifw Jena erbrachten Lieferungen und Leistungen, mit Ausnahme von dienstvertraglichen Leistungen (insbesondere Forschungs- und Entwicklungsleistungen, Bildungsleistungen u. ä.), für die keine Gewährleistungen übernommen werden, beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Gefahrübergang nach Ziffer 6 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die zum jeweiligen Produkt gehörenden und beigefügten bzw. abrufbaren Datenblätter sind Vertragsbestandteil. Werden die Einsatzempfehlungen des Herstellers oder vom ifw Jena nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen bzw. diese geöffnet oder manipuliert, so entfällt jede Gewährleistung, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.

Die beanstandete Ware ist dem ifw Jena in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zurückzusenden. Bei berechtigter und fristgemäßer Mängelrüge beheben wir die Mängel im Wege der Nacherfüllung nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache, dabei tragen wir die Mangelbeseitigungskosten soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand vom Kunden an einen anderen als den Erfüllungsort verbracht worden ist.

Wir sind berechtigt, nach den gesetzlichen Bestimmungen eine Nacherfüllung zu verweigern. Im Falle der Verweigerung der Nacherfüllung oder ihres Fehlschlagens ist der Kunde zum Rücktritt oder zur Minderung (Herabsetzung der Vergütung) berechtigt.

Zum Rücktritt vom Vertrag – soweit ein Rücktritt nicht gesetzlich ausgeschlossen ist – oder zur Minderung des Kaufpreises ist der Kunde erst nach Ablauf von zwei erfolglosen von ihm gesetzten angemessenen Fristen zur Nacherfüllung berechtigt. Im Fall des Rücktritts haftet der Kunde für Verschlechterung sowie Untergang nicht nur für die eigenübliche Sorgfalt, sondern für jedes fahrlässige und vorsätzliche Verschulden. Daneben hat der Kunde den gezogenen Nutzen des ifw Jena zu ersetzen.

Für Produkte oder Teilen von diesen, die infolge ihrer Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen oder für üblichen Verschleiß, wird keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. Weiterhin wird keine Haftung übernommen für Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger oder ungeeigneter Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer, elektronischer oder elektrischer Einflüsse sowie Witterungs- und Natureinflüsse.

Werden vom Kunden beigestellte Materialien verwendet, so wird für diese keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. Werden zugesagte Eigenschaften durch die Verwendung beigestellter Materialien verändert, so gilt dieses nicht als Mangel. Für das ifw Jena entsteht daraus keine Pflicht zur Rücknahme der Ware, zur Wertminderung oder zur Nachbesserung.

Die vom ifw Jena gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung ist unverzüglich auf Qualität und Quantität zu untersuchen. Für dabei festgestellte Mängel haftet das ifw Jena nur, wenn diese unverzüglich nach Lieferung oder Leistung schriftlich angezeigt werden. § 377 HGB gilt entsprechend. Gewährleistungsansprüche sind sofort, spätestens jedoch eine Woche nach Auftreten des Mangels, anzuzeigen. Danach entfällt jeder Gewährleistungsanspruch.

Zur Vornahme uns notwendig erscheinender Änderungen sowie zur Lieferung von Ersatzteilen, hat uns der Kunde die erforderliche Zeit und Gelegenheit unentgeltlich zu gewähren.

Die Gewährleistungs- und die Schadensersatzpflicht erlischt, wenn die Ausbesserung durch eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder durch ihn beauftragte Dritte vorgenommen wird.

Durch den Austausch von Teilen oder Baugruppen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft, außer in Fällen des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Durchgeführte Arbeiten aufgrund anerkannter Gewährleistungsansprüche des Kunden führen ausschließlich zu einer Hemmung der Verjährung.

Technische und konstruktive Änderungen an den Produkten behält sich das ifw Jena vor. Bei Ersatzlieferungen mit verbesserten Produkten wird die Wertdifferenz berechnet.

Bei nicht sachgemäßem Einsatz unserer Produkte oder deren Verwendung als Komponente einer Systemlösung, bei der es zu einem Schaden kommt, müssen wir jegliche Ansprüche, auch auf Schadensersatz ablehnen.

Das ifw Jena haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haftet das ifw Jena nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.
Bei Schäden, die im Rahmen von Dienst- oder Werkverträgen am Eigentum des Kunden entstanden sind, haftet das ifw Jena höchstens bis zum vereinbarten Entgelt (ohne Umsatzsteuer).

Schadens- und/oder Aufwendungsersatz wegen Vertragsverletzung, Pflichtverletzungen bei den Vertragsverhandlungen, Verletzungen nach vertraglichen Pflichten, Verzug bzw. Unmöglichkeit leisten wir nur, wenn uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Jedoch ist unsere Haftung – ausgenommen der Fall des Vorsatzes – auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

Sämtliche Schadens- und/oder Aufwendungsersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens in einem Jahr seit Ablieferung der Sache an den Kunden, im Fall der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen haben Vorrang. Der Haftungs-ausschluss sowie die Verjährung gelten nicht für den Fall der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels bzw. einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10. Schutzrechte

Bei Fertigung nach Zeichnungen, Mustern und sonstigen Anweisungen des Kunden übernehmen wir für die Funktionstauglichkeit des Produktes und für sonstige Mängel, soweit diese Umstände auf den Anweisungen des Kunden beruhen, keine Gewähr und Haftung. Der Auftraggeber stellt das ifw Jena von etwaigen Ansprüchen Dritter, auch aus Produkthaftung, wegen durch die Lieferung oder Leistung verursachter Schäden frei, es sei denn, dass wir den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.

Der Kunde übernimmt uns gegenüber die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung der nach seinen Anweisungen gefertigten Ware keine Schutzrechte Dritter verletzt. Im Falle der Geltendmachung von Schutzrechten gegenüber das ifw Jena sind wir ohne rechtliche Prüfung der etwaigen Ansprüche Dritter berechtigt, nach Anhörung des Kunden vom Vertrag zurückzutreten, es sei denn, dass der Dritte die Geltendmachung der Schutzrechte innerhalb von 14 Kalendertagen durch schriftliche Erklärung uns gegenüber zurückzieht. Der Kunde hat das ifw Jena durch die Geltendmachung der Schutzrechte etwa entstandene Schäden zu ersetzen. Im Falle des Rücktritts sind die vom ifw Jena bisher geleisteten Arbeiten zu vergüten. Weitergehende Rechte nach den gesetzlichen Bestimmungen bleiben unberührt.

Die für die Durchführung des Auftrages von uns gefertigten Entwürfe, Datenblätter, Formen, Werkzeuge, Konstruktionsunterlagen, sonstige schutzwürdige Ergebnisse u. ä. sind ausschließlich unser Eigentum. Ansprüche hierauf stehen dem Kunden nicht zu, auch wenn er sich an den Kosten für die Herstellung von den Entwicklungsunterlagen und Formen, Werkzeugen und Konstruktionsunterlagen beteiligt, es sei denn, dass ausdrücklich anderes vereinbart worden ist. Eine Verwendung dieser Unterlagen durch den Kunden oder einem von diesen beauftragten Dritten ist untersagt und löst Schadensersatzansprüche des ifw Jena aus.

11. Sonstiges/Salvatorische Klausel

Erfüllungsort für unsere Leistungen sowie die Zahlungspflicht des Kunden ist unser angegebener Geschäftssitz. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem ifw Jena und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von Verweisungsvorschriften des deutschen internationalen Privatrechts. Das UN-Kaufrecht (CISG) findet ebenfalls keine Anwendung. Ab Eigentumsübergang unserer Lieferung ist der Käufer für die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Ein- und Ausfuhrbestimmungen selbst verantwortlich.

Der ausschließliche Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten wird an unserem Geschäftssitz begründet. Der vorstehend genannte Gerichtsstand gilt bei Nichtkaufleuten, sofern Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden müssen.

Kunden können wir jedoch auch vor den Gerichten seines allgemeinen Gerichtsstandes in Anspruch nehmen.

Das ifw Jena weist darauf hin, dass personenbezogene Daten, die mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden in Verbindung stehen, gespeichert werden und diese Daten auch an verbundene Unternehmen des ifw Jena zu geschäftlichen Zwecken übermittelt werden können.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen gilt diejenige wirksame oder durchführbare Bestimmung als vereinbart, die den mit der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Zweck im weitest möglichen Umfang erreicht.